Die Entscheidung über die Gewährung einer Förderung erfolgt durch eine Kommission, der je ein Vertreter des Bundesdenkmalamtes, des Heimatschutzvereines im Tale Montafon, der Bezirkshauptmannschaft Bludenz sowie der Standortgemeinde und des Standes Montafon angehören.
Bei der Entscheidung über die Gewährung einer Förderung sind
folgende Kriterien von Bedeutung:
- Lage des Gebäudes grundsätzlich außerhalb des
Dauersiedlungsraumes
- historische, heimatkundliche oder sonst landeskulturelle
Bedeutung des Gebäudes (Maisäßgebiet, Bergmahd, Alpe
etc)
- landschaftsprägende Situierung und allenfalls Bedeutung für
ein Gebäudeensemble
- besondere Berücksichtigung bei fehlender Erschließung
mittels Fahrstraße
- Dringlichkeit der Dacherneuerung
- in Einzelfällen auch Ersatz störender
Dacheindeckungsmaterialien durch Holzschindeln
- Einrechnung allfälliger sonstiger landwirtschaftlicher
Förderungen
- keine atypische Nutzung oder Verwendung des Gebäudes
(insbesondere Ferienwohnhausnutzung)
Kontakt:
Mag. Johann Vallaster
Tel. +43/(0) 55 56/7 21 32-12
johann.vallaster@stand-montafon.at
