Das grüne Rückgrat

Der Standeswald ist ein unverzichtbares Charakterelement der Kulturlandschaft. Wie ein grünes Rückgrat stützt die Besiedelung im Tal.

Der Montafoner Standeswald ist ein multifunktionaler Lebensraum und ein unverzichtbares Charakterelement unserer Kulturlandschaft. Wie ein Rückgrat stützt und ermöglicht der Wald erst das Leben im Tal. Der Schutz vor Naturgefahren ist die bedeutendste Funktion des Waldes im Montafon. Die Katastrophenjahre 1999 und 2005 mit Lawinen, Rutschungen und  Hochwasserschäden haben diese Funktion des Bergwaldes eindrücklich aufgezeigt. Auch wenn der Schutzwald keinen hundertprozentigen Schutz bieten kann, so stellt ein bewirtschafteter und stabiler Wald die effizienteste Strategie zur Verminderung von Naturgefahren und ihrer Schäden dar. Der Wald bietet Schutz und braucht Schutz.

Schutzfunktion 

Nutzfunktion

Wohlfahrtsfunktion

Erholungsfunktion

Lebensraumfunktion

Mit der Novellierung des Forstgesetzes 1975 im Jahr 2002 wurde die Lebensraumfunktion des Waldes gesetzlich verankert. Damit berücksichtigt das österreichische Forstgesetz den Wald auch als unverzichtbaren Lebensraum für wildlebende Tierarten und Pflanzen. Im Ökosystem Wald stehen sämtliche Lebewesen untereinander und mit ihrer Umwelt in Beziehung. Diese Wechselbeziehungen, Abhängigkeiten und Zusammenhänge sind bei Bewirtschaftungsentscheidungen zu berücksichtigen.

Als größter kommunaler Waldbesitzer und Waldbewirtschafter in Vorarlberg hat der Stand Montafon – Forstfonds damit neben seiner wirtschaftlichen Rolle auch eine hohe Verantwortung für den Schutz und Erhalt der vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt. Dieser Verantwortung wird bei den Bewirtschaftungsentscheidungen im Wald Rechnung getragen. Der Forstfonds bekennt sich nicht nur zu Schutzgebieten, sondern auch zu einer naturnahen, kleinflächigen Waldbewirtschaftung auf der gesamten Waldfläche.

Der Standeswald hat viele einzigartige Waldbiotope, in welchen auf die forstliche Bewirtschaftung entweder ganz verzichtet wird oder aus Naturschutzgründen bestimmte Maßnahmen unterlassen werden. Dazu zählen beispielsweise Naturwaldreservate und -Gebiete. Reservate sind aber nur auf jenen Waldflächen möglich, wo keine Schutz- oder Bannfunktion zu erfüllen ist.