Was ist Servitutsholz?

Naturwaldreservate

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Die Standeswaldungen sind mit Nutzungsrechten belastet, die bereits im Montafoner Landsbrauch von 1601 festgeschrieben wurden. Diese öffentlich-rechtlichen Bezugsrechte sind in den Holzbezugsstatuten des Forstfonds geregelt.

Zum Bezug von verbilligtem Brennholz sind nur Standesbürger:innen berechtigt, die in einer der acht Forstfondsgemeinden wohnen und einen eigenen Haushalt mit einer Feuerstätte führen.

Der Servitutsholzbedarf aus den Standeswaldungen kann jedes Jahr im Dezember beantragt werden. Die genauen Termine werden auf der Website des Standes Montafon veröffentlicht. Nach erfolgter Anmeldung prüft der Stand Montafon den Servitutsholzanspruch. Wird das Holz am Stock bezogen, erfolgt die Zuweisung durch das Betriebsorgan im Wald. Auf Wunsch kann das beantragte Holz auch aufgerüstet an die Bezugsadresse oder ein Sägewerk im Montafon geliefert werden.

Weitere Infos zum Servitutsholz sind unter www.stand-montafon.at/Servitutsholz zu finden.

01.12.2022