Wer ist Standesbürger?

Standesschlüssel

Stand Montafon

Standesbürger:innen sind alle Nachkommen jener Personen, die bereits vor dem Jahre 1882 in einer der acht Forstfondsgemeinden sesshaft waren, oder denen in späterer Folge mit ausdrücklichem Beschluss das Standesbürgerrecht verliehen wurde. 

Weibliche Nachkommen, welche auf Grund der bisherigen Satzungen infolge Verehelichung nicht bezugsberechtigt waren, sind auf Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes über das Gemeindegut dann bezugsberechtigt, wenn die Verehelichung mit einem Nicht-Standesbürger nach dem 7. Juli 1968 erfolgt ist und die weiteren Voraussetzungen zum Brennholzbezug wie Haushalt und Feuerstätte erfüllt sind.

Weitere Infos zum Stand Montafon sind unter www.stand-montafon.at/Servitutsholz zu finden.

01.11.2022