Ankerperson

Beschreibt eine Person, die als rechtlicher Grundsatz für den Zuzug einer weiteren Person aus dem Ausland, dient.

Wer kann aufgrund einer Ankerperson in den EWR-Raum nachziehen?

Zum Kreis der begünstigten Personen zählen:

  • Ehegatten der Ankerperson
  • Eingetragene gleichgeschlechtliche Partner der Ankerperson
  • Verwandte in absteigender oder aufsteigender, gerader Linie der Ankerperson, die Unterhalt von der Ankerperson beziehen