Amtshaftung

Die Amtshaftung beschreibt die Haftung, die der Staat, in Ausübung seines Amtes, gegenüber den Bürgern oder anderen nicht-staatlichen Parteien einnimmt, sofern ein Schaden aufgrund der Amtsausübung der anderen Partei entstanden ist. Im kommunalen Bereich übernimmt die Gemeinde die Haftungsansprüche. Zur Abdeckung dieses Risikos wird oft eine Amtshaftpflichtversicherung abgeschlossen. 

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