Bebauungsplan Rellstal/Lünersee rechtswirksam

Bebauungsplan Rellstal/Lünersee rechtswirksam

© Montafoner Museen

Bebauungsplan für das Landschaftsschutzgebiet Rellstal/Lünersee rechtswirksam

Nach der Verordnung der Landesregierung über den Schutz der Landschaft im Rellstal und Lünerseegebiet aus dem Jahr 1966 ist es in diesem Gebiet unter anderem verboten, bauliche Änderungen vorzunehmen, die geeignet sind, das Landschaftsbild zu verunstalten.

Der Gebäudebestand in diesem Landschaftsschutzgebiet ist geprägt durch die sechs Alpen mit insgesamt zehn Alphüttenensembles (Unter- und Oberalpen). Daneben bestehen Jagd- und Forstgebäude, einige Maisäß- bzw. Ferienhäuser, ehemalige Zollwachstützpunke, drei Schutzhütten und ein Berggasthaus, die Rellskapelle sowie etliche Nebengebäude. Diese Gebäude waren, wie im Montafon üblich, in früheren Zeiten fast ausnahmslos mit Holzschindeln gedeckt. Im Zuge von Dacherneuerungen oder von Um- und Neubauten wurden im Laufe der Zeit zunehmend andere Dacheindeckungsmaterialen verwendet. Dies führte bei einigen Gebäudegruppen zu unterschiedlichen und demnach negativ auffallenden „Dachlandschaften“. Die einheitliche Holzschindelbedachung ist heute nur noch auf der unteren und oberen Salonienalpe, der Oberalpe Lün und auf Platzis (mit einer Ausnahme) erhalten.

Mehrere Dacherneuerungsprojekte in den letzten Jahren und die daraus ableitbare Entwicklung, wonach die Holzschindeldächer als kulturhistorisch wertvoller Bestandteil der Montafoner Berglandschaften und somit Teil des regionalen baukulturellen Erbes auch im Landschaftsschutzgebiet Rellstal/Lünersee sukzessive durch andere (kostengünstigere) Dachmaterialien ersetzt werden, haben den Bürgermeister der Gemeinde Vandans veranlasst, eine den rechtlichen Vorgaben und Zielsetzungen der Schutzgebietsverordnung entsprechende und generell verbindliche Regelung anzustreben.

Nach eingehenden Diskussionen, raumordnungsfachlichen Beurteilungen und rechtlichen Prüfungen, an denen auch der Heimatschutzverein mitgewirkt hat, wurde von der Gemeindevertretung Vandans am 19. Oktober 2010 auf der Grundlage des Raumplanungsgesetzes ein Bebauungsplan für das Gebiet Rellstal/Lünersee beschlossen. Danach sind dort hinkünftig bei der Errichtung oder wesentlichen Änderung von Alp- oder anderen landwirtschaftlichen Gebäuden, von Gebäuden mit Wohn- und sonstigen Aufenthaltsräumen und von Nebengebäuden nur Sattel- und Pultdächer mit Dachneigungen von mindestens 20 Grad zulässig und sind solche Dächer mit Holzschindeln (Fichte oder Lärche) einzudecken.Auf Grund der seinerzeitigen Landschaftsschutzverordnung bedarf dieser Bebauungsplan zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung durch die Landesregierung, die nunmehr erteilt worden ist.

Die Gemeinde Vandans ist nun nach Tschagguns, in der schon einige Jahre eine ähnliche Regelung zur Erhaltung der Holzschindeldächer in den Alp- und Maisäßgebieten besteht, die zweite Montafoner Gemeinde, die sich durch Rechtsvorschriften nachdrücklich zu diesem baulichen Kulturgut bekannt hat. Der Heimatschutzverein wird sich gemäß seinem Vereinszweck, die Eigenarten des Tales insbesondere durch den Schutz der Landschaft zu bewahren und zu fördern sowie historisch interessante und talschaftstypische Bauten zu erhalten, darum bemühen, dass den betroffenen Gebäudeeigentümern die daraus erwachsenden Mehrkosten bei Dacherneuerungen durch Förderbeiträge möglichst abgegolten werden. Aus der Sicht des Heimatschutzvereines wünschenswert wären im Übrigen analoge Regelungen für die Gebäude auf den Alpen im Europaschutzgebiet Verwall und in den diesem vorgelagerten Maisäßsiedlungen. (Leo Walser)

03.06.2011