Wie kann ich das Schindelholzbezugsrecht ablösen?

Servitutsholz

©Stand Montafon

Zur Ablöse des Schindelholzbezugsrechtes ist bei der Standesverwaltung ein formloser Antrag (schriftlich oder mündlich) einzubringen. In der Folge wird vom zuständigen Betriebsorgan die Fläche ermittelt. Der Eigentümer des Objektes hat eine Ablöseerklärung zu unterfertigen, womit der Bezug für Schindelholz für dieses Objekt erlischt. 

Weitere Infos zum Stand Montafon sind unter www.stand-montafon.at/Servitutsholz zu finden.

01.10.2022