Baurecht (Bedeutung in Bezug auf Nießbrauch)

Diese Bedeutung des Begriffs Baurecht bezieht sich auf die das Recht der Nutzung eines fremden Grundstücks, um dort ein eigenes Gebäude zu errichten. Eine konsolidierte Fassung findet sich hier. Hierbei handelt es sich um einen bundesweite Gesetzesregelung.