Handschlag (aus juristischer Sicht)

In Österreich herrscht Formfreiheit beim Abschluss von Verträgen. Ein Vertrag kann demnach auf jede erdenkliche Art zustande kommen. Schon ein Augenzwinkern oder eben ein Handschlag können einen gültigen Vertrag entstehen lassen, wenn sich beide Parteien einig sind.

Das Problem bei diesen mündlichen Verträgen ist die spätere Nachweisbarkeit. Verträge auf Handschlag sollten demnach zumindest vor mehreren Zeugen abgeschlossen werden.

Sollte es zu einer Nichteinhaltung eines Vertrags per Handschlag kommen und keine eindeutigen Zeugenaussagen vorliegen, dann empfehlen Gerichte meist eine Vergleichseinigung, einen Kompromiss. Dieses Szenario sollte jedem bei einem Vertragsabschluss über Handschlag, klar sein.