Subsidiarität

Die Subsidiarität regelt die Rangfolge der Zuständigkeit von gesellschaftlichen oder staatlichen Organen. Als wesentliches Merkmal gilt, dass die nächsthöchste Ebene nur entscheiden soll, wenn die Entscheidungsträger auf lokaler Ebene nicht dazu in der Lage sind. Kurz gesagt heißt dies, dass die Gemeinde vor der Landesregierung, der Bundesregierung und der EU entscheiden sollte, sofern dies bei den vorliegenden Fragestellungen möglich ist. Erst wenn klar ist, dass auf der Gemeindeebene keine Entscheidung möglich ist, sollen die nächsthöheren Ebenen, in einer geregelten Reihenfolge, in Aktion treten.

Das Prinzip der Subsidiarität soll gewährleisten, dass alle Entscheidungen möglichst effizient und möglichst bürgernah getroffen und umgesetzt werden.

Die Subsidiarität fließt in viele Rechtsprinzipien zu Zuständigkeiten ein.

Seit 1992 wurde dieses Prinzip in verschiedensten EU-Verträgen immer wieder stärker in der europäischen Politik verankert.

Durch den Vertrag von Lissabon entstand für die EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit der Subsidaritätsrüge. Über dieses Instrument können nationale Parlamente in die Gesetzgebungsverfahren in Brüssel eingreifen.

Wie lässt sich Subsidiarität verwirklichen?